Der Ticketverkauf für die Partie bei Dynamo Dresden läuft ab sofort.
Es sind nur Stehplätze verfügbar, die Preise liegen bei: Vollzahler 14,- EUR & ermäßigt 12,- EUR.
Eintrittskarten können im …
… Fanshop am BWT-Stadion am Hardtwald
… Online-Ticketshop unter www.bit.ly/KartenSVS
erworben werden. Der Vorverkauf endet am Mittwoch, 27. Oktober, 12 Uhr.
Die aktuellen Öffnungszeiten unseres Fanshops:
Montag: geschlossen
Dienstag, Mittwoch, Freitag: 10:00 – 12:30 Uhr; 13:30 – 17:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 – 12:30 Uhr; 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Nachfolgend die aktuellen Hygieneregelungen bei Heimspielen von Dynamo Dresden (Stand: 20. Oktober, 12 Uhr)
Es gilt für ausnahmslos jede Person ab 6 Jahren sowohl die Maskenpflicht (überall, außer am eigenen Sitz-/Stehplatz, ist eine medizinische oder FFP-2-Maske zu tragen) als auch die drei-G-Eintrittsregel in Verbindung mit einem gültigen Lichtbilddokument:
Genesen
Genesene benötigen für den Nachweis einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Als sogenannter Genesenen-Nachweis gilt der Laborbefund oder eine ärztliche Bescheinigung im Original.
Geimpft
Der Nachweis für Geimpfte ist die Vorlage des Impfausweises im Original oder der Impf-Ersatzbescheinigung mit Datum der Impfung, Impfstoff sowie Unterschrift und Stempel der impfenden Stelle. Es gelten sowohl die CovPass- als auch die CoronaWarnApp als Impfnachweis. Weiterhin gelten Impfausweise sowie das Impfzertifikat mit dem QR-Code welches z.B. von der Apotheke erstellt wurde. Für die Inanspruchnahme der Erleichterungen müssen seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sein. Einmalig Geimpfte, die hinzukommend eine PCR-bestätigte Infektion hinter sich haben – unabhängig davon, wann diese nachgewiesen wurde – gehören ebenfalls dazu.
Getestet
Menschen, die derzeit weder vollständig geimpft oder genesen sind, haben genauso die Möglichkeit, Angebote und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Dafür benötigen sie einen aktuellen – 24 Stunden gültigen – negativen Corona-Test und gelten im Sinne der Verordnung als getestete Person. Es werden nur die Testergebnisse eines vom Gesundheitsamt zugelassenen Testzentrums akzeptiert. Als Nachweis gilt die in die App „pass4all“ geladene Bescheinigung oder die E-Mail/ Bescheinigung des Testzentrums bzw. eines Arztes oder Zahnarztes.