SV SANDHAUSEN

Informationen zum Stadionbesuch für das Spiel gegen den SC Paderborn

Auf Grundlage der neuen Corona-Schutz-Verordnung in Baden-Württemberg, die am Samstag, den 4. Dezember 2021, in Kraft treten wird, muss die Stadionauslastung bei Profifußballspielen stark begrenzt werden: Maximal 750 Zuschauer sind ab sofort bis auf Weiteres bei Profifußballspielen in Baden-Württemberg zugelassen. Zudem gilt bei öffentlichen Großveranstaltungen weiterhin die 2Gplus-Regel.

Für unser Heimspiel gegen den SC Paderborn am Samstag, den 4. Dezember, Anpfiff um 13:30 Uhr, ergibt sich dadurch folgendes:

  • Alle bisher erworbenen Eintrittskarten für die Partie gegen den SC Paderborn werden storniert. Wenn Sie im freien Vorverkauf Eintrittskarten für das Spiel erworben haben, werden Sie von unserem Ticketing bezüglich der Rückabwicklung per E-Mail kontaktiert.
     
  • Auch Dauerkarten sind vor dem Hintergrund der begrenzten Stadionauslastung beim Spiel gegen den SC Paderborn nicht gültig.
     
  • Für Inhaber einer Dauerkarte ergibt sich folgende Option: Sie können das Spiel im Stadion verfolgen, wenn Sie unter folgendem Link ab 14:30 Uhr eine  kostenfreie Ersatzkarte (stehen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung!) für die Partie erwerben:

    Ticketlink für die Partie gegen den SC Paderborn

    Wichtiger Hinweis: Da nur eine begrenzte Anzahl an Karten zur Verfügung steht, gilt bei der Vergabe der kostenfreien Ersatzkarten das First-come-first-serve-Prinzip (Wer zuerst kommt, …).
     
  • Nach erfolgtem Login mit Ihrem Kundenkonto, auf dem die Dauerkarte hinterlegt ist, erscheint für Sie die Veranstaltung, und Sie können ein Sitzplatz-Ticket (ausschließlich auf der INWO-Tribüne) buchen und per print@home bequem von zu Hause ausdrucken.
     
  • Sollten Sie für Ihre Dauerkarte noch kein Kundenkonto verknüpft haben (dazu haben wir im Sommer per Post informiert), haben Sie auch die Möglichkeit, eine kostenfreie Ersatzkarte bei uns im Fanshop zu erwerben. Dies ist allerdings nur noch am heutigen Freitag bis 17 Uhr möglich.
     
  • Inhaber einer kostenfreien Ersatzkarte haben auf der INWO-Tribüne freie Platzwahl.
     
  • Weitere Informationen für Dauerkarten-Inhaber werden wir in der kommenden Woche bekanntgeben.
     
  • Aufgrund dieser kurzfristigen Maßnahmen: Unterstützen Sie uns gerne bei der Kommunikation, indem Sie weitere Dauerkarten-Inhaber ansprechen und den neuen Sachverhalt mitteilen, vielen Dank.

Die aktuellen Voraussetzungen für Stadionzuschauer (aufgrund von Änderungen bitte unbedingt lesen!)

Folgende Voraussetzungen muss jeder Zuschauer für den Besuch des Spiels am Samstag im BWT-Stadion am Hardtwald erfüllen (neben dem Vorhalten einer gültigen Eintrittskarte und eines gültigen Ausweisdokuments):

  • Es erhalten nur vollständig immunisierte (seit der letzten Impfung sind mindestens zwei Wochen vergangen) sowie vollständig genesene (positiver Test, der max. sechs Monate und mind. 28 Tage zurückliegt) Besucher Zutritt zum Stadiongelände, die zudem einen aktuellen negativen Antigen- (höchstens 24 Stunden alt) oder PCR-Test (höchstens 48 Stunden alt) vorweisen können.
     
  • Auf dem Stadionvorplatz wird im Vorfeld zusätzlich zu den bereits vorhandenen Möglichkeiten in Sandhausen eine Teststation zur Verfügung stehen.
     
  • Wichtiger Hinweis I: Menschen mit einer Booster-Impfung müssen keinen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen, um den 2Gplus-Status zu erfüllen! Es reicht dann der Nachweis der Booster-Impfung! 
     
  • Wichtiger Hinweis II: Auf Grundlage eines Beschlusses der Landesregierung dürfen wir den gelben Impfpass als Impfnachweis beim Stadioneinlass nicht mehr akzeptieren! (Hintergrund für diese Entscheidung der Politik ist die Tatsache, dass zuletzt vermehrt gefälschte Impfpässe im Umlauf waren!)

Beim Eintritt zum Spiel am Samstag muss jeder Zuschauer seinen digital  lesbaren  Impfnachweis in Form eines QR-Codes erbringen. Dies ist auf folgende Weise möglich:

  • Vorhalten des digitalen Impfzertifikats mittels einer der gängigen Apps (Corona-Warn-App, Luca-App, CovPass-App)
  • Impfzertifikat ausgedruckt in Papierform
  • Immunkarte (im Checkkarten-Format)

Einen digitalen Impfnachweis kann sich jeder Geimpfte in der Apotheke gegen Vorlage seines gelben Impfnachweises ausstellen lassen!

Noch mal zusammenfassend: Sofern Sie dies noch nicht getan haben, besorgen Sie sich bitte bis zum Samstag einen digitalen Impfnachweis, wenn Sie unser Spiel am Samstag besuchen möchten! Mit dem gelben Impfpass wird der Eintritt ins Stadion nicht möglich sein!

Für folgende Personengruppen gelten nach den Vorgaben der Corona-Schutz-Verordnung Ausnahmen von der 2Gplus-Regel (sofern keine Symptome vorliegen, die auf eine Corona-Infektion hinweisen):

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre erfüllen automatisch die 2Gplus-Voraussetzungen
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind, erfüllen ebenfalls automatisch die 2Gplus-Voraussetzungen
  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule
    oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre - erfüllen die 2Gplus-Voraussetzungen, müssen aber einen Schulnachweis (z.B. Schülerausweis) vorhalten
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, erfüllen die 2Gplus-Voraussetzungen, müssen aber einen aktuellen negativen Antigen-Test vorlegen 
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig), erfüllen die 2Gplus-Voraussetzungen, müssen aber einen aktuellen negativen Antigen-Test vorlegen
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt, erfüllen die 2Gplus-Voraussetzungen, müssen aber einen aktuellen negativen Antigen-Test vorlegen
  • Schwangere und Stillende erfüllen, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021), die 2Gplus-Voraussetzungen, müssen aber einen negativen Antigen-Test vorlegen

Beim Heimspiel gegen den SC Paderborn gilt auf dem Stadiongelände die Maskenpflicht!

Das Tragen einer FFP2- oder einer medizinischen Maske ist bei öffentlichen Großveranstaltungen auf Grundlage der aktuellen Corona-Schutzverordnung zu jeder Zeit Pflicht (auch auf dem Sitz- und Stehplatz).

Sehr gerne hätten wir allen Zuschauern ermöglicht, die Partie gegen den SC Paderborn im BWT-Stadion am Hardtwald wieder ohne Masken verfolgen zu können. Dies ist leider aufgrund der behördlichen Anordnung nicht möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir den Anordnungen seitens der Politik und der zuständigen Behörden Folge leisten müssen.

Ein Zutritt ins Stadion ohne Maske wird zum Spiel gegen den SC Paderborn nicht möglich sein! Wir weisen darauf hin, dass jeder Zuschauer im Rahmen unseres Spiels eine entsprechende Maske tragen muss! Bitte schützen Sie sich und andere, indem Sie eine Maske tragen! Wir bedanken uns schon jetzt für das Verständnis und die Umsetzung!

Bitte bringen Sie zum Spiel gegen den SC Paderborn – neben einem gültigen 2Gplus-Nachweis – also unbedingt eine FFP2- oder medizinische Maske mit. Andere Maskenmodelle (z.B. Stoffmasken, Tücher oder Schals sowie Face-Shields) können leider nicht akzeptiert werden.

Das gilt es zudem bei unseren Heimspielen während der Corona-Pandemie zu beachten

a) Vor und bei der Anreise:

  • Wir bitten jeden Zuschauer, die Anreise zum BWT-Stadion am Hardtwald mit genügend Vorlaufzeit anzutreten, da bei den Einlasskontrollen mit einem höheren Zeitaufwand gerechnet werden muss
  • Es stehen die bekannten Parkplätze rund um das Stadion und in fußläufiger Entfernung zur Verfügung
     
  • Die Kontrolle der 2Gplus-Nachweise wird am jeweiligen Stadioneingang durchgeführt.
     
  • Die Stadionöffnung erfolgt 90 Minuten vor dem Anpfiff der Partie
     
  • Es wird nur der Sparkassen-Eingang geöffnet sein. Plätze gibt es ausschließlich im Sitzplatzbereich der INWO-Tribüne.
     
  • Wir weisen darauf hin, dass schon vor dem Zutritt ins Stadion, also auf dem Weg zum Spiel, aber auch nach der Partie, die allgemein gültigen Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten sind. Achten Sie bitte auf eine gute Handhygiene, nutzen Sie die bereitgestellten Handdesinfektionsmittel und beachten Sie auch die Hust- und Niesetikette. Vielen Dank!

b) Auf dem Stadiongelände und während des Aufenthalts im Stadion:

  • Auf dem gesamten Stadiongelände gilt Maskenpflicht für Personen ab 6 Jahre. Mit Beginn des Stadionbesuchs, also auch schon beim Einlass, muss eine medizinische Maske getragen werden. Erlaubt sind auch FFP-Masken (mindestens FFP2)
     
  • Auch am jeweiligen Sitz- und Stehplatz sowie auf dem Weg dorthin müssen Masken getragen werden! Sie dürfen am jeweiligen Platz lediglich für den Verzehr von Speisen und Getränken zeitweise abgenommen werden
     
  • Bitte berücksichtigen Sie, dass erworbene Speisen und Getränke lediglich am jeweiligen Steh- und Sitzplatz verzehrt werden dürfen, nicht aber im Stadionumlauf. Generell weisen wir darauf hin, dass die Wegflächen im Stadionumlauf keine „Verweilflächen“ sind
     
  • Bitte achten Sie auch während des Spiels neben den Hygienehinweisen auf die Durchsagen unseres Stadionsprechers und die aktuellen Einblendungen auf unserer Videoleinwand, z. B. zu den Abfahrtszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel nach dem Spiel
     
  • Wir bitten grundsätzlich darum, die allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten

c) Nach dem Spiel

  • Die Kontaktnachverfolgung wird bei Spielen des SV Sandhausen über den Ticketkäufer (Rechnungsempfänger) abgebildet. Zur Nachverfolgung von Infektionsketten im Rahmen von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist es erforderlich, dass der SV Sandhausen die Kontaktdaten des Ticketerwerbers erfasst und gegebenenfalls nach entsprechender Anforderung an Behörden weitergibt
     
  • Zudem ist der Erwerber/ Rechnungsempfänger der Tickets verpflichtet, die entsprechenden Informationen (Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer) zu weiteren Eintrittskartennutzern vorzuhalten, sofern es zur Weitergabe von gekauften Tickets an Dritte zur Nutzung gekommen ist.
     
  • Das Stadiongelände wird ca. eine Stunde nach Spielende geschlossen!

Folgende Corona-Teststationen gibt es am Samstag in Sandhausen (neben der Testmöglichkeit am Stadion)

  • Aspilos GmbH - Festhalle Sandhausen, Burgstraße 7
  • Teststation Sandhausen Bistro, Carl-Benz-Straße 2
  • BURG-Apotheke, Bahnhofstraße 32
  • Dr. Hönig's Apotheke Sandhausen, Hauptstraße 100
  • Teststelle Heinrich-Lanz-Str. Sandhausen, Heinrich-Lanz-Straße 16
  • Bürgertestzentrum Friseursalon Emasc, Bahnhofstraße 4
  • Hardtwald-Apotheke Sandhausen, Waldstraße 24-26
  • Autohaus Kocal SDH, Hauptstraße 91
  • Rewe SDH, Herrenwiesenweg 1a
Top · Aktuelles · Saison · WIR! · Nachwuchs · Fussballschule · Impressum · Datenschutz · ATGB
© 2024 SV Sandhausen - webdesign by zeitlosdesign