SV SANDHAUSEN

AGB's der Fussballschule

01. Veranstalter:
SV Sandhausen 1916 e.V.

vertr. d. d. Vorstand Herrn

Jürgen Machmeier
Jahnstr.1
69207 Sandhausen

Tel: +49 (0)6224/827 900 40

Fax: +49 (0)6224/827 900 41

Email: info(at)svs1916.de

02. Anmeldung und Vertragsabschluss:
An den Angeboten des SV Sandhausen können Jungen und Mädchen im Alter von 6-13 Jahren teilnehmen. Die Anmeldung kann nur durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. Dieser bestätigt mit der Versendung des Anmeldeformulars die Richtigkeit der angegebenen Daten.

03. Rücktritt der Teilnehmer:
Bei krankheits - oder verletzungsbedingtem Rücktritt oder Nichtantritt hat der Teilnehmer Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr, soweit diese bereits bezahlt und soweit die entsprechende Krankheit/Verletzung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen ist.

Tritt der Teilnehmer aus sonstigen Gründen vom Vertrag zurück bzw. nicht zum Camp an, gilt Folgendes:

a)       Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn des Camps: Erstattung von 90% der Teilnahmegebühr

b)       Rücktritt innerhalb der letzten 4 Wochen vor Beginn des Camps: Erstattung von 50% der Teilnahmegebühr

c)       Rücktritt zu Beginn oder während des Camps oder Ausschluss vom Camp wegen schuldhaftem Fehlverhaltens: Keine Erstattung.

Den Teilnehmern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der dem SV Sandhausen tatsächlich entstandene Schaden höher ist als die oben angegebenen Pauschalbeträge, dem SV Sandhausen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der ihm tatsächlich entstandene Schaden niedriger ist als die oben angegebenen Pauschalsätze.

Die Teilnahmegebühr ist in voller Höhe bis spätestens 3 Tage vor Beginn des Camps zu entrichten. Der SV Sandhausen ist berechtigt, Teilnehmern, die die Teilnahmegebühr bis dahin nicht entrichtet haben, die Teilnahme am Camp zu verweigern.

04. Rücktritt durch den Veranstalter:
Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn bis spätestens 10 Tage vor Beginn des Camps nicht eine Mindestteilnehmerzahl von 30 erreicht ist, ferner in Fällen von höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Krieg etc. In diesen Fällen hat der SV Sandhausen die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu erstatten.

05. Leistungsumfang:
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Änderungen sind möglich. Sie obliegen der Entscheidung des Betreuungspersonals vor Ort.

06. Krankheiten und Verletzungen:
Der Teilnehmer versichert, dass er/sie an keiner meldepflichtigen Krankheit leidet. Sollte vor der Veranstaltung eine Änderung eintreten, verpflichtet er/sie, die Leitung davon in Kenntnis zu setzen. Eine Informationspflicht besteht bei gesundheitlichen Problemen wie z.B. Diät, Allergien, Medikamenteneinnahme, Hitzeempfindlichkeit, Bewegungseinschränkungen. 

Es wird gestattet, dass der Teilnehmer bei kleinen Verletzungen von den Betreuern versorgt werden darf. Gemeint sind hierbei z.B. kleine Schürfwunden, Desinfektion, Wundsalbe, Insektenstiche, Brandsalbe. Bei größeren Verletzungen wird ein Arzt hinzugezogen. Sollte kein Erziehungsberechtigter telefonisch erreichbar sein, dürfen vom Arzt erforderliche ärztliche Erstmaßnahmen ohne die Zustimmung des Erziehungsberechtigten durchgeführt werden. 

07. Haftung:
Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Trainer und Betreuer, die ordnungsgemäße Durchführung der Angebote und die ordnungsmäßige Erbringung der sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet der SV Sandhausen unbeschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der SV Sandhausen - außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

08. Ausschluss:
Der Veranstalter kann Teilnehmer, die Anweisungen der Betreuer oder Trainer nicht befolgen, sich oder andere gefährden und/oder grob gegen die Verhaltensregeln verstoßen, von der weiteren Teilnahme ausschließen.

09. Einverständniserklärung:
Vom SV Sandhausen 1916 e.V. angefertigte Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen und erhobene persönliche Daten („Material“) können zeitlich und räumlich unbegrenzt verwendet, d.h. hergestellt, verbreitet, vervielfältigt, veröffentlicht oder für eigene Werbezwecke verwendet werden. Der SV Sandhausen 1916 e.V. ist berechtigt, das Material an Dritte jederzeit unbeschränkt zur Verfügung zu stellen. Die Verwertung des Materials kann in allen Medien (wie Fernsehen, Hörfunk, Kino, Video, Internet, Print, Tonträger usw.) erfolgen und vollumfänglich genutzt werden. Der Teilnehmer bestätigt mit der verbindlichen Anmeldung ferner, dass er/sie auf eine Vergütung der Leistung/ Rechte verzichtet.

10. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen, die dem verfolgten Vertragszweck möglichst nahekommt.

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